Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist ein durch Rechtsvorschriften
geregeltes Verfahren,das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, 
juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen Verkehrswert (Marktwert) für 
bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilien) zu einem bestimmten Stich-
tag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.

Die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke wird hauptsächlich zur
Bildung und Kontrolle möglicher Verkaufspreise durchgeführt.


Weitere Gründe zur Beauftragung eines Wertgutachtens:

  • Einschätzung einer Erbmasse
  • Ermittlung von Beleihungs- und Versicherungswerten
  • anstehende Zwangsversteigerungen
  • Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
  • als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
  • Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung
  • Einheitswert-Feststellung (§§ 19 ff BewG)
  • Grundbesitzwert-Feststellung (§§ 138 ff BewG)
  • Aktualisierung älterer Gutachten

Referenzen:

  • Mehrfamilienwohnhaus in Naumburg
  • Bauerngehöfte in Taugwitz und Einzingen
  • Pfarrhaus in Zorbau
  • diverse regionale Betriebsgelände oder -teile
  • Stallanlagen in Branderoda
  • Schulhaus Burgscheidungen
  • weitere Gebäude und Grundstücke